Der Tod eines Gemeindemitglieds wurde in das Kirchenbuch der jeweiligen Konfessions-gemeinschaft eingetragen. Diese Eintragungen gelten als Sterberegister.
Sterberegister der reformierten Gemeinde (bitte die Jahrgänge anklicken)
Sterberegister der lutherischen Gemeinde (bitte die Jahrgänge anklicken)
Sterberegister der unierten Gemeinde (bitte die Jahrgänge anklicken)
Sterberegister der katholischen Gemeinden (bitte die Jahrgänge anklicken)
1859 bis 1867 (Einträge im Sterberegister der katholischen Gemeinde Nieder Mörlen)
1869 bis 1899 (Einträge im Sterberegister der katholischen Gemeinde Friedberg)
1899 bis 1909 (Einträge im Sterberegister der katholischen Gemeinde Bad Nauheim)